"Die Dorfschule von 1848" - Gemälde von Alfred Anker

Bild: gemeinfrei

Von der Schulpflicht



Nicht alle Kinder gehen gern zur Schule. Manche finden es auch ungerecht, dass es ihre Pflicht ist, in die Schule gehen zu müssen, während man sich vieles andere doch aussuchen kann. Noch vor 500 Jahren hätten diese Kinder es scheinbar gut gehabt. Da gab es nämlich noch keine Schulpflicht. 


Es bestanden zwar schon Schulen und sogar Universitäten, aber sie waren den Kindern des Adels und anderer reicher Leute vorbehalten. Die meisten Menschen lebten damals als einfache Bauern, die wenig Rechte hatten und weder lesen noch schreiben noch rechnen konnten. Das, was man wissen musste, um zu arbeiten, lernte man von Älteren. Und arbeiten mussten alle, auch die Kinder, sogar schon die kleinen Kinder. Freizeit und Zeit zum Spielen gab es kaum.


Das änderte sich nur sehr langsam. Deutschland war damals in viele kleine Fürstentümer eingeteilt und jeder Fürst bestimmte in seinem Land allein, auch über die Einrichtung von Schulen. Der Herzog von Pfalz-Zweibrücken war der erste, der für die Kinder seines Landes eine Pflicht zum Besuch einer Schule einführte. Das war 1592. Im Königreich Preußen waren die Kinder erst ab dem Jahr 1717 verpflichtet, eine Schule zu besuchen.


Die Aufsicht über die Schulen wurde lange den Pastoren und Kirchenräten übertragen. In den Gemeinden mussten die Gemeinderäte und Bürgermeister für Schulgebäude, Lehrer und die Ausstattung der Schulen sorgen. Die ersten Lehrer waren schlecht ausgebildet. Es reichte, wenn sie schreiben, etwas rechnen und in der Bibel lesen konnten. Oft nahm man Schäfer als Lehrer, die ja im Winter weniger Arbeit mit den Schafen hatten.


Viele Eltern sahen früher gar nicht ein, dass sie ihre Kinder in Schulen schicken sollten. Sie meinten, auf die Arbeitskraft der Kinder nicht verzichten zu können. So kam es zum Beispiel in der Eifel in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts zu teilweise heftigen Protesten der Landbevölkerung gegen den Schulbesuch der Kinder.


Oft fehlte es auch am Nötigsten. Die Schulgebäude waren einfach. Es gab manchmal noch offene Feuer in den Klassenräumen, die Ausstattung war sehr spärlich und die Räume waren viel zu klein. Im Winter war es oft so kalt, dass Kinder und Lehrer es nur in der Nähe des Ofens aushalten konnten.


Ein Lehrer unterrichtete manchmal mehr als 100 Kinder. Zunächst durften Frauen gar nicht als Lehrerinnen arbeiten. Und ab 1880 galt im damaligen Deutschen Reich, dass Lehrerinnen zwar unterrichten, aber nicht heiraten durften. In der Verfassung der Weimarer Republik wurde die Schulpflicht für alle Kinder festgelegt. Das geschah im Jahr 1919.


Heute muss jedes Kind in Deutschland 9 oder 10 Jahre eine Vollzeitschule besuchen. Anschließend folgen noch zwei oder drei Jahre in einer berufsbildenden Schule oder in der Oberstufe eines Gymnasiums, so dass alle Kinder in Deutschland insgesamt 12 oder 13 Jahre zur Schule gehen.

Noch vor 200 Jahren gingen viele Kinder in Deutschland gar nicht zur Schule, oder der Unterricht fand nur im Winter statt. Schließlich wurde in fast allen deutschen Ländern die Schulpflicht eingeführt, seitdem mussten alle Kinder eine Schule besuchen. In der Zeit des Kaisers Wilhelm gingen die meisten Kinder in öffentliche Schulen, die man Volksschulen nannte.

In vielen Orten gab es jedoch schon lange vorher private Schulen. Oft bezeichneten sie sich als "Lateinschulen". Aus manchen dieser Schulen wurden später Realschulen oder Gymnasien. Diese „höheren Schulen“ standen lange nur den Kindern von Adligen und reichen Bürgern offen. Mädchen waren für diese Schulen noch gar nicht zugelassen.


Später gab es Klassen nur für Jungen oder nur für Mädchen. Oder es wurden Schulen nur für Mädchen gegründet, wie zum Beispiel in Bad Tölz in Bayern.