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Gebäude des Bundesrats - © Bundesrat

Deutscher Bundesrat



1 - Deutschland ist eine Bundesrepublik. Das heißt, sie besteht aus den Bundesländern, die sich zu einem Staat zusammengeschlossen haben. Dieser Staat wird von der Bundesregierung verwaltet. An deren Spitze stehen die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler.  Die Gesetze, die in Deutschland gelten, werden vom Deutschen Bundestag beraten und beschlossen.

2 - An der Spitze eines Bundeslandes steht ein Ministerpräsident oder eine Ministerpräsidentin. Auch in den Ländern werden Gesetze erarbeitet. Sie gelten aber nur in dem jeweiligen Bundesland. Sie werden von den Parlamenten, die meistens Landtage heißen, verabschiedet.

3 - Die Bundesländer können aber auch bei vielen Gesetzen mitbestimmen, die vom Bundestag beschlossen werden und in der ganzen Bundesrepublik gelten. Sie tun das durch den Bundesrat. Der Bundesrat besteht aus 69 Vertretern der 16 Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland. Die großen Bundesländer wie zum Beispiel Nordrhein-Westfalen entsenden 6, die kleinen 3 oder 4 Vertreter in den Bundesrat.

4 - Der Bundesrat tagt in Berlin in einem Gebäude in der Nähe des Leipziger Platzes. In dem Gebäude war in der Kaiserzeit das Preußische Herrenhaus untergebracht.
Bild: Hamsterkiste

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